Aktivpension: Alles, was du wissen musst
Ab 2027 gibt es für bestimmte Pensionist:innen bis zu 15.000 Euro Freibetrag, geringere Sozialversicherungsbeiträge und frischen Wind in der Beschäftigung älterer Menschen
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Ab 2027 gibt es für bestimmte Pensionist:innen bis zu 15.000 Euro Freibetrag, geringere Sozialversicherungsbeiträge und frischen Wind in der Beschäftigung älterer Menschen
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Deutschland zeigt, wohin eine rein fiskalisch gedachte Pensionspolitik führen kann: Wenn soziale Absicherung hinter Budgetlogik zurücktritt und private Vorsorge staatliche Systeme ersetzen soll, wird es teuer. Österreich sollte diese Entwicklung als Warnsignal verstehen.
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Die Regierung hat sich im Rahmen der Budgetverhandlungen auf die Erhöhung der Pensionen geeinigt.
Laut Sozialministerium sollen die Pensionen im kommenden Jahr um 2,95 Prozent steigen.
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Als Schwerarbeit gilt unter anderem unregelmäßige Nachtarbeit zwischen 22h und 6h im Ausmaß von mindestens 6 Stunden und an zumindest 6 Arbeitstagen im Kalendermonat. Hier wird die Rechtslage für alle, die ab 1955 auf die Welt gekommen sind, dargestellt.
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Seit 1.1.2024 wird das Regelpensionsalter für Frauen schrittweise angeglichen. Frauen, die bis zum 31.12.1963 geboren sind, können noch mit 60 in Pension gehen, alle ab 1.7.1968 Geborenen müssen bis 65 arbeiten. Die AK hat sich von Anfang an gegen diese Regelung ausgesprochen.
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Senior*innenbeauftragte der Stadt Wien, Reden tut gut, GEMEINSAM STATT EINSAM, PensionistenverbandÖSTERREICHS, Fonds SOZIALES WIEN, Wiener Patientenanwalt, ÖGK, E-Card, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen, Bergbau, KFA der Bediensteten der Stadt Wien…
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Ab 1. Jänner 2026 wird in Österreich eine neue Teilpension eingeführt. Sie ermöglicht es Beschäftigten mit Pensionsanspruch, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und dafür ein Teil-Einkommen plus Teil-Pension zu beziehen. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema!
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Die Altersteilzeit soll es älteren Mitarbeiter:innen ermöglichen, ihre Arbeitszeit individuell zu reduzieren. Der/Die Arbeitgeber:in entrichtet die Beiträge zur Unfallversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pensionsversicherung und zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge entsprechend der Beitragsgrundlage vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit.
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