Länger arbeiten: Frauenpensionsalter steigt kontinuierlich an
Seit 1.1.2024 wird das Regelpensionsalter für Frauen schrittweise angeglichen. Frauen, die bis zum 31.12.1963 geboren sind, können noch mit 60 in Pension gehen, alle ab 1.7.1968 Geborenen müssen bis 65 arbeiten. Die AK hat sich von Anfang an gegen diese Regelung ausgesprochen.

Die Pensionsversicherung hat die Aufgabe, für die Versicherungsfälle des Alters, der geminderten Arbeitsfähigkeit und des Todes Vorsorge zu treffen. Für jeden dieser Versicherungsfälle sind entsprechende Leistungen (Pensionen) vorgesehen. Damit ein Leistungsanspruch entsteht, muss nicht nur ein Antrag gestellt werden, sondern es müssen auch die zum maßgeblichen Stichtag geforderten Anspruchsvoraussetzungen für die jeweilige Leistung (beantragte Pension) vorliegen, z. B. bestimmtes Alter, bestimmte Anzahl von Versicherungsmonaten, gesundheitliche Beschwerden usw. Beim Stichtag handelt es sich immer um einen Monatsersten. Erfolgt die Antragstellung an einem Monatsersten, so ist dieser der Stichtag, ansonsten der dem Zeitpunkt der Antragstellung folgende Monatserste.
Frauenpension
Alle Leistungen unterliegen einer stetigen Anpassung. Eine davon betrifft die Angleichung des Regelpensionsalters für Frauen an das der Männer.
Für die Zuerkennung einer Alterspension zum Regelpensionsalter ist neben den notwendigen Versicherungszeiten auch das Erreichen des Regelpensionsalters erforderlich. Derzeit ist das Regelpensionsalter von Männern und Frauen nach den Bestimmungen im ASVG noch unterschiedlich: Männer erreichen es aktuell mit Vollendung des 65. Lebensjahres, Frauen mit Vollendung des 60. Lebensjahres.
Seit 2024 gibt es aber eine maßgebliche Änderung: Das Regelpensionsalter der Frauen wird schrittweise an jenes der Männer angeglichen (siehe Grafik). Ausschlaggebend dafür war ein Bundesverfassungsgesetz aus dem Jahr 1992, in dem festgeschrieben wurde, dass beginnend mit 1. Jänner 2024 für weibliche Versicherte die Altersgrenze für die Alterspension jährlich bis 2033 mit 1. Jänner um 6 Monate zu erhöhen ist.
Das gilt:
Frauen, die ab 1. Juli 1968 geboren sind, haben ein Regelpensionsalter von 65 Jahren.
Für Frauen, die bis zum 31. Dezember 1963 geborenen sind, bleibt das Alter für die Inanspruchnahme der Alterspension beim 60. Lebensjahr.
Ab einem Stichtag im Jahr 2024 erhöht sich das Regelpensionsalter um 6 Monate (siehe Grafik).
Gut zu wissen
Trotz der schrittweisen Anhebung des Regelpensionsalters können Frauen nach wie vor auch früher einen Pensionsantrag (z. B. für Korridorpension, Langzeitversichertenregelung) einbringen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden.
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