ÖGK kürzt Leistungen, erhöht Selbstbehalt
Kritik wegen fehlender Infos
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) kürzt Leistungen und erhöht Selbstbehalte.

Ab Mai werden etwa die Regeln für Kostenübernahmen von Krankentransporten verschärft, zudem steigt der Selbstbehalt beim Zahnersatz. Bereits seit 1. März wurde die Kostenübernahme von Zahnregulierungen eingeschränkt. Für Kritik sorgt, dass die Patienten nicht über die beschlossenen Änderungen informiert wurden.
Krankentransporte werden ab Mai von der ÖGK nur mehr bezahlt, wenn eine entsprechende ärztliche Transportanweisung über die Gehunfähigkeit des Patienten vorliegt. Diese darf ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten ausgestellt werden und muss ausführlich medizinisch begründet bzw. nachgewiesen werden.
Explizit nicht möglich ist eine Kostenübernahme, weil öffentliche Verkehrsmittel fehlen oder eine Begleitperson, mit der grundsätzlich ein selbstständiger Transport möglich wäre. Möglich bleibt ein bewilligter Transport bei Patienten mit Immundefizienz aufgrund einer Tumorbehandlung sowie bei isolationspflichtigen Infektionserkrankungen.
Selbstbehalt bei Zahnersatz steigt
Bei unentbehrlichem Zahnersatz steigt der Selbstbehalt der Versicherten – etwa für Kronen und Kunststoffprothesen – ab 1. Mai von 25 auf 30 Prozent. Bei Personen, die aus sozialen Gründen von der Rezeptgebühr befreit sind, sind es 20 Prozent. Auch bei Parodontose-Therapien wird die Kostenübernahme eingeschränkt. DebatteWoran krankt das Gesundheitssystem?
Bereits seit Anfang März in Kraft ist durch die Satzungsänderung eine Verschärfung der Kriterien für die Kostenübernahme von Kieferregulierungen. Zwei Diagnosen wurden aus dem Leistungskatalog entfernt. Die Änderung der ÖGK-Satzung wurde am 19. Februar von der Hauptversammlung beschlossen, wie zunächst die „Kronen Zeitung“ berichtete.
Gestrichen wurde außerdem ab 1. März der Familienzuschlag beim Krankengeld ab dem 43. Tag. Bisher erhielten Alleinerziehende und Versicherte mit Kindern, deren Partner oder Partnerin kein Einkommen hat, einen Zuschlag von zehn Prozent. Beim verlängerten Krankengeldbezug wird eine weitere verpflichtende Begutachtung zwischen der 63. bis 67. Woche eingeführt.
Kritik wegen fehlender Information
Dass die Patienten und Patientinnen über die Änderungen bisher nicht informiert wurden, sorgte am Freitag für Kritik. „Erhöhen und geheim halten – das ist inakzeptabel“, so die Chefin des ÖVP-nahen Seniorenbunds, Ingrid Korosec, in einer Aussendung. Gerade Seniorinnen und Senioren seien erneut Leidtragende. Birgit Gerstorfer, Präsidentin des der SPÖ nahestehenden Pensionistenverbandes, forderte in einer Aussendung mehr Mitspracherechte für „faire Lösungen“, damit ältere Personen nicht übermäßig belastet würden.
Auch die Grünen kritisierten, dass die Versicherten nicht ordentlich über die Änderungen informiert worden seien. „Den Kranken und Versicherten im Land wird von der ÖGK wieder einmal ins Börserl gegriffen, und das mit aktiver Unterstützung der zuständigen SPÖ-Ministerin (Korinna, Anm.) Schumann“, welche die Satzungsänderung genehmigt habe, so Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner. Er forderte eine Nutzung des von der Regierung geschaffenen Gesundheitsreformfonds, um derartige Einschnitte zu verhindern.
FPÖ und AK fordern sofortige Rücknahme
Die FPÖ forderte die sofortige Rücknahme aller Kürzungen. Es sei „eine Schande, dass gerade SPÖ-Ministerin Schumann diesen unsozialen Kahlschlag durchwinkt und damit die letzten Reste der sozialen Absicherung zerstört“, kritisierte der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak in einer Aussendung.
Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich forderte ebenfalls die Rücknahme der Kürzungen. Diese verschärften die finanzielle Belastung der Versicherten noch mehr, hieß es in einer Aussendung. Die Zufriedenheit mit dem Gesundheitssystem würden sinken, gleichzeitig würden die privaten Gesundheitsausgaben stark ansteigen. In diesem Zusammenhang forderte die AK auch die Rückkehr zu einer klaren Arbeitnehmermehrheit in der Selbstverwaltung.
Schumann verweist auf ÖGK-Selbstverwaltung
Gesundheitsministerin Schumann wies die Kritik zurück. Die ÖGK sei ein Selbstverwaltungskörper und könne im eigenen Wirkungsbereich ihre Satzung ändern. „Wir als Ministerium müssen Änderungen formal genehmigen, dürfen dies aber nur ablehnen, wenn sie rechtswidrig oder grob zweckwidrig sind“, sagte ein Sprecher.
ÖGK argumentiert mit finanziellem Druck
Die ÖGK selbst begründete die Änderungen in einer Stellungnahme mit dem zunehmenden finanziellen Druck durch geringere Einnahmensteigerungen und steigende Ausgaben. Mit den Maßnahmen stelle die Organisation sicher, dass die Versorgung der Versicherten auch künftig qualitativ hochwertig und nachhaltig abgesichert bleibe.
In Bezug auf die Krankentransporte wurde betont, dass bloß der Begriff „Gehunfähigkeit“ präzisiert worden sei, das aber keine Einschränkung des Leistungsspektrums darstelle. Für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, Kinder sowie bestimmte medizinisch notwendige Fahrten – etwa zur Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse – seien die Krankentransporte weiterhin frei, ebenso wie zeitkritische Rettungs- und Notarzttransporte.
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red, ORF.at/Agenturen