KI-Kennzeichnung in Kraft

Ab heute (2.8.2026) gelten EU-weit die Transparenzpflichten des AI Act.

Die Nutzung von künstlicher Intelligenz muss für Menschen klar erkennbar sein.

Das betrifft vor allem die direkte Interaktion mit Chatbots, die Kennzeichnung von KI-Inhalten sowie der Umgang mit Deepfakes.

„Die Menschen müssen wissen, dass sie es mit KI zu tun haben“, sagte Bundesstaatssekretär Pröll (ÖVP). Das Ministerium hat ein Stufenmodell entwickelt, das allen Organisationen zur Verfügung steht. Pröll verwies in der ZIB1 auch auf die KI-Service-Stellen, „um die Unternehmen bestmöglich zu betreuen“.

KI-Kennzeichnung: Neue EU-Regeln

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) muss ab heute auf den ersten Blick erkennbar sein.

Das gilt für Bilder, Videos und Texte von Unternehmen, Medien und der öffentlichen Verwaltung.

Bei Nichtkennzeichnung drohen Strafen bis in Millionenhöhe.

Wer KI-Bilder auf seinem privaten Profil veröffentlicht, muss nichts kennzeichnen.

Ausnahmen gibt es zudem für „künstlerische, satirische, fiktionale oder kreative“ Werke.

Eine Kennzeichnung ist zwar auch hier Pflicht, sie muss aber nicht auf dem Bild angezeigt werden, sodass sie das Werk nicht beeinträchtigen, etwa bei Karikaturen.

2.8.2026

Seite 113.1 – ORF 1 – teletext.ORF.at

Seite 114.1 – ORF 1 – teletext.ORF.at