Startschuss für den Gesundheitsreformfonds

Langfristige Investitionen stärken wohnortnahe Medizin, Prävention und Digitalisierung. Mit der heutigen Unterzeichnung der Verordnung startet der Gesundheitsreformfonds. Bereits im vergangenen Herbst wurde er als zentraler Impuls für das öffentliche Gesundheitssystem angekündigt.

Heute präsentierte Bundesministerin Korinna Schumann gemeinsam mit Peter McDonald, Obmann der ÖGK, und Andreas Huss, Obmann-Stellvertreter der ÖGK, die konkreten Maßnahmen.

„Mit dem Gesundheitsreformfonds setzen wir einen entscheidenden Schritt, um unser Gesundheitssystem zukunftsfit zu machen. Wir investieren gezielt in bessere Versorgung, mehr Prävention und moderne Strukturen. Wir leiten damit eine Trendwende im österreichischen Gesundheitssystem ein. Es ist ein erster, wichtiger Schritt zur Stabilisierung – und es wird nicht der letzte sein. Weitere Reformschritte werden in den kommenden Wochen folgen. Unser Anspruch ist klar: Gemeinsam schaffen wir ein neues Versorgungsversprechen. Die Menschen in Österreich sollen sich wieder darauf verlassen können, rasch und wohnortnah die bestmögliche medizinische Versorgung zu erhalten.“ – Bundesministerin Korinna Schumann

Schwerpunkte Versorgung, Prävention und Digitalisierung

Bis 2030 stehen dem Fonds jährlich 497,5 bis 580 Millionen Euro zur Verfügung – somit werden in den kommenden fünf Jahren mehr als 2,6 Milliarden Euro in die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems investiert. Inhaltlich setzt der Gesundheitsreformfonds auf drei zentrale Schwerpunkte:

  • den Ausbau der niedergelassenen Versorgung,
  • die Stärkung der Prävention
  • und die Modernisierung durch neue Strukturen und Digitalisierung.

Darüber hinaus wird gezielt in neue Versorgungsformen investiert. Dazu zählen spezialisierte Zentren etwa für chronische Erkrankungen ebenso wie der Ausbau der psychosozialen Versorgung für Kinder und Jugendliche. Auch die medizinische Hauskrankenpflege wird gestärkt. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem der Frauengesundheit, insbesondere dem Ziel, in allen Bezirken eine ausreichende gynäkologische Kassenversorgung sicherzustellen.

Klare Ziele und Kontrolle

Ein wesentliches Prinzip des Gesundheitsreformfonds ist die klare Verknüpfung von Finanzierung und Wirkung. Für alle Maßnahmen werden messbare Kennzahlen definiert, deren Erreichung regelmäßig überprüft wird. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nur dann vollständig, wenn die vereinbarten Fortschritte tatsächlich erreicht werden. Damit wird sichergestellt, dass Reformen nicht nur angekündigt, sondern auch umgesetzt werden.

Der Gesundheitsreformfonds steht damit für konkrete Verbesserungen im Alltag der Menschen – von kürzeren Wartezeiten über eine bessere Versorgung im ländlichen Raum bis hin zu mehr Prävention und einem insgesamt einfacher zugänglichen System. Gleichzeitig markiert er den Beginn einer umfassenden Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitswesens. Weitere Reformschritte werden in den kommenden Wochen folgen.

27. März 2026

Weiterlesen sozialministerium.gv.at/Services/Aktuelles/archiv-2026/startschuss-fuer-den-gesundheitsreformfonds.html

Einrichtung von Gesundheitsreformfonds

Zur nachhaltigen Stärkung der Gesundheitsversorgung werden bei den drei Krankenversicherungsträgern (ÖGK, SVS und BVAEB) Gesundheitsreformfonds eingerichtet. Diese werden in den Jahren 2026 bis 2030 mit jährlich insgesamt rund 500 Mio. Euro für konkrete Maßnahmen dotiert.

Aufgabe und Zweck der Gesundheitsreformfonds

Die Mittel der Fonds werden den Krankenversicherungsträgern in den Jahren 2026 bis 2030 insbesondere für folgende Zwecke zur Verfügung gestellt:

  • Sicherstellung und Verbesserung von Qualität, Effizienz und Effektivität der niedergelassenen Gesundheitsversorgung
  • Quantitative und qualitative Verbesserung der Gesundheitsversorgung des niedergelassenen Bereichs einschließlich telemedizinischer Leistungen
  • Optimierung der Patientenströme und Patientenwege nach dem Prinzip „digital vor ambulant vor stationär“
  • Versorgung der Bevölkerung am „Best Point of Service“
  • Sicherstellung eines ausreichenden niedergelassenen Leistungsangebots auch zu Tagesrandzeiten und an Wochenenden
  • Stärkung altersspezifischer Gesundheitsvorsorge und Prävention
  • Förderung psychischer Gesundheit
  • Förderung von Digitalisierung und Effizienzsteigerungen innerhalb der Krankenversicherungsträger

Festlegung der Ziele

Mittels Verordnung wird die Sozialministerin festlegen für welche konkreten Zielvorgaben die Mittel verwendet werden sollen. Ein Beirat wird dabei eine Empfehlung für die Mittelverwendung abgeben. Ein Teil des Betrags soll erst dann an die Krankenversicherungsträger ausbezahlt werden, wenn diese Ziele erreicht wurden.

Rechnungslegung und Transparenz

Jeder Krankenversicherungsträger hat bis 31. März des Folgejahres einen Rechnungsabschluss zum jeweiligen Gesundheitsreformfonds zu erstellen und einen Geschäftsbericht zu verfassen, indem Angaben enthalten sind, inwiefern die Zielvorgaben der Verordnung bereits erreicht wurden. Außerdem ist im Jahr 2028 die Verwendung der Mittel in den Jahren 2026 und 2027 zu evaluieren.
Die Empfehlung des Beirats, die Rechnungsabschlüsse und die Geschäftsberichte sowie die Evaluierung werden auf der Website des Sozialministeriums veröffentlicht.

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