Factsheet: Schwerarbeitspension für Pflegeberufe

Pflege ist körperlich und psychisch schwere Arbeit. Ab dem Jahr
2026 wird Pflege als Schwerarbeit anerkannt. Dafür haben sich
der ÖGB und die Gewerkschaften eingesetzt.

Das Wichtigste zuerst

  • Pensionsantritt ist frühestens ab 60 Jahren möglich.
  • Man muss mindestens 45 Jahre versichert gewesen sein. In den letzten 20 Jahren muss man mindestens 10 Jahre Schwerarbeit geleistet haben.
  • Es zählen nicht nur „echte“ Arbeitsjahre, sondern auch Zeiten, in denen man
    beispielsweise Kinder betreut hat oder arbeitslos war.
  • Pflegekräfte müssen an mindestens 12 Tagen im Monat Schwerarbeit im Schichtdienst leisten (früher waren es 15 Tage).
  • Auch wer in der Pflege Teilzeit arbeitet (ab einem Beschäftigungsausmaß von 50 Prozent), kann künftig von der Schwerarbeitsregelung profitieren.
  • Aber: Es sind noch nicht alle Berufe in der Pflege und Betreuung davon umfasst.
  • Was ist die Schwerarbeitspension?
    Diese besondere Art der Pension ist für Menschen gedacht, die viele Jahre eine anstrengende Arbeit verrichtet haben – körperlich oder auch psychisch. Für sie ist ein Pensionsantritt mit 60 Jahren möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abschläge betragen 1,8 Prozent pro Jahr vor dem Stichtag für die Alterspension.
  • Ab wann gilt die neue Regelung für Pflegekräfte?
    Die Regelung gilt ab 1. Jänner 2026.
  • Für wen gilt die Schwerarbeitspension?
    Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Pflegefachassistent:innen und Pflegeassistent:innen. Auch wer ab einem Beschäftigungsausmaß von 50 Prozent Teilzeit arbeitet, kann von der neuen Regelung profitieren. Ein Monat zählt als Schwerarbeit, wenn man an 12 Tagen im Schichtdienst eine besonders anstrengende Arbeit verrichtet hat.
    Früher brauchte man dafür 15 Tage im Monat.

    Wie viele Pflegekräfte profitieren?
    Auch wenn noch nicht alle Berufe in der Pflege und Betreuung erfasst sind, profitieren jährlich rund 1.000 Pflegekräfte. Der ÖGB und die Gewerkschaften setzen sich für weitere Verbesserungen ein.
  • Ein Beispiel dazu, wer profitiert (Karriereverlauf):
    Carina wurde 1966 geboren und hat nach ihrer Ausbildung zur Handelskauffrau bis 1994 zehn Jahre im Handel gearbeitet. Nach ihrer Elternkarenz und einer AMS-Weiterbildung wechselte sie 1998 als Pflegeassistentin in den Schichtdienst und arbeitete in diesem Beruf bis 2018. Danach hat sie als Organisationsassistentin zu arbeiten begonnen. Mit Mai 2026 hat sie 45 Versicherungsjahre – einschließlich ihrer Karenzzeit und AMS Weiterbildung. In den letzten 20 Jahren hat sie mehr als die erforderlichen 10 Jahre in der Pflege gearbeitet. Damit erfüllt sie die Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension und kann 2026, also mit 60 Jahren, in Pension gehen.
  • Das sagt ÖGB-Pflegeexpertin Martina Lackner dazu:
    „Die Aufnahme der Pflege in die Schwerarbeitsverordnung ist ein längst überfälliger erster Schritt. Menschen, die unter schwersten Bedingungen arbeiten, verdienen konkrete Verbesserungen – unser Druck hat sich ausgezahlt.“
  • Pflegekräfte können unter bestimmten Voraussetzungen früher in Pension gehen.
  • Die schwere Arbeit in der Pflege wird jetzt endlich stärker anerkannt.
  • Auch teilzeitbeschäftigte Pflegekräfte und jene, die in Schichtdiensten arbeiten, werden jetzt besser berücksichtigt.
  • Aber: Es sind noch nicht alle Berufe in der Pflege und Betreuung von der Schwerarbeitspension umfasst.
  • ÖGB und Gewerkschaften setzen sich für weitere Verbesserungen ein.

Stand: Oktober 2025

Weiterlesen OEGB_Factsheet_Schwerarbeitspension_Pflege_Stand_Oktober_2025.pdf