Preisdeckel in Krisenzeiten, Sozialtarif beim Strom: So will Regierung die Energiepreise senken
Die Energiepreise sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen und treiben weiterhin die Inflation in die Höhe. Für viele Haushalte bleiben Strom und Gas eine große Belastung. Die Bundesregierung hat deshalb mehrere Maßnahmen beschlossen, um Energiepreise zu dämpfen: Dazu gehören Änderungen beim Strommarkt, ein Sozialtarif für

ärmere Haushalte, neue Regeln für Netzgebühren, ein Krisenmechanismus für Strompreise sowie Entlastungen für energieintensive Betriebe. Die FPÖ hat als einzige Partei gegen fast alle Maßnahmen gestimmt.
Inhalt
Im Interesse aller: Energieversorger müssen günstigere Tarife anbieten
Energieversorger müssen niedrigere Stromkosten weitergeben
Sozialtarif für ärmere Haushalte – bezahlt von Energiekonzernen
Preisgesetz soll auch wieder für Strom und Gas gelten
Netzgebühren: Stärkerer Beitrag der Energiekonzerne
Vergünstigungen bei Stromspeichern
Unkompliziert Strom an Familie und Freunde verschenken oder verkaufen
Mehr Transparenz auf der Stromrechnung
Automatischer Strompreisdeckel für Krisenzeiten
Günstiger Industriestrom mit Standortgarantie
Internationaler Druck: Strompreis von teurem Gaspreis entkoppeln
Im Interesse aller: Energieversorger müssen günstigere Tarife anbieten
Ein zentraler Schritt, um Strompreise zu dämpfen, ist das „Günstiger Strom-Gesetz” (früher Elektrizitätswirtschaftsgesetz oder ElWG). Im Dezember 2025 haben es ÖVP, SPÖ, Neos und Grüne im Parlament beschlossen. Nur die FPÖ war dagegen. Erstmals wird das öffentliche Interesse an leistbarer Energie gesetzlich festgeschrieben. Energieversorger, die mehrheitlich in öffentlicher Hand sind, müssen das Ziel der leistbaren Energie in ihre Statuten und Satzungen hineinschreiben.
Denn auch wenn viele Energieversorger mehrheitlich in öffentlichem Besitz sind, sind sie rechtlich meist Aktiengesellschaften oder GmbHs. Wie etwa Verbund AG oder EVN AG. Das heißt: Sie unterliegen dem Gesellschaftsrecht und müssen die Interessen der Eigentümer – also auch der privaten Minderheitsaktionäre – wahren. In der Praxis bedeutet das: Gewinnorientierung steht im Vordergrund. Ohne eine gesetzliche Verpflichtung können Vorstände derzeit argumentieren, dass sie im Sinne aller Eigentümer verpflichtet sind, Strom marktüblich zu verkaufen, um Gewinne zu maximieren. Würden sie bewusst unter dem Marktpreis verkaufen, würden sie womöglich dafür haften müssen.
Wenn den Energieversorgern aber öffentliches Interesse an der Preisgestaltung gesetzlich vorgeschrieben wird, dreht sich die bisherige Logik um: Nicht mehr allein die Gewinnmaximierung, sondern die Versorgungssicherheit und Leistbarkeit stehen im Vordergrund.
Für die Unternehmen im öffentlichen Eigentum wird somit klargestellt, dass das öffentliche Interesse an kostengünstigem Strom nicht der Profitmaximierung geopfert werden soll.
Zusätzlich dürfen künftig nur dann Dividenden ausgeschüttet werden, wenn gleichzeitig die Leistbarkeit und Versorgungssicherheit für die Menschen gewährleistet sind. In der Vergangenheit haben Energiekonzerne wie Verbund Millionen-Dividenden ausgeschüttet, während für immer mehr Menschen die Stromrechnung eine hohe Belastung wurde.
Inwiefern sich diese Gesetzesänderung konkret auf die Preise auswirken wird und wie sie sich mit bestehenden Rechtsgrundlagen vereinbaren lässt, wird sich zeigen.
16. September 2026
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