Einheitliche Verkehrsstrafen

Das Bundesministerium für Mobilität (BMIMI) hat den neuen Verkehrsstrafen-Katalog veröffentlicht:

Ab 1.Jänner 2027 werden Anonymverfügungen bundesweit in einheitlicher Höhe verhängt.

Die Verkehrsstrafen werden um durchschnittlich 50 % erhöht.

So kostet etwa das Abstellen eines Fahrzeugs im Halte und Parkverbot oder das Parken ohne Parkscheibe in der Kurzparkzone künftig 60 Euro.

Das Einfahren in eine Kreuzung bei gelber Ampel wird mit 70 Euro geahndet.

Wer an einer Stopptafel nicht vollständig anhält, zahlt 80 Euro, die Missachtung des Rechtsfahrgebots, etwa auf Autobahnen, kostet 100 Euro.

Der ÖAMTC kritisiert die höheren Strafen.

15.7.2026

Seite 114.1 – ORF 1 – teletext.ORF.at