Ständige Erreichbarkeit macht krank
Ob E-Mails am Abend, Anrufe am Wochenende oder kurze Nachrichten im Urlaub: In Österreich verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit zunehmend. Welche Auswirkungen das hat und wie die rechtliche Lage dazu aussieht, erfährst du in unserem Artikel.

Arbeitszeit
81 Prozent nach der Arbeit am Handy erreichbar
Warum ständige Erreichbarkeit krank macht und was sich ändern muss.
Das Wichtigste in Kürze:
- 81 Prozent der Beschäftigten in Österreich sind auch nach der Arbeit für den Chef oder Chefin erreichbar
- Das ist nicht verpflichtend – laut Gesetz haben Arbeitnehmer:innen ein Recht auf Erholung und Freizeit
- Ständige Erreichbarkeit führt zu Stress, Schlafproblemen und innerer Unruhe
- Freizeit muss Freizeit bleiben – Erreichbarkeit nur mit Rufbereitschaft
Marija sitzt abends auf der Couch. Ihr Arbeitstag war lang, ihr Kopf ist voll. Endlich Ruhe. Doch dann vibriert das Handy: eine Nachricht vom Chef. „Kannst du bitte noch kurz …?“
Sie atmet tief durch. Eigentlich hat sie Feierabend. Aber sie antwortet trotzdem. Wie viele andere auch.
81 Prozent der Österreicher:innen sind laut einer aktuellen Deloitte-Studie auch außerhalb der Arbeitszeit für den Chef oder die Chefin erreichbar. Viele aus Angst, als unmotiviert zu gelten. Andere aus einem falsch verstandenen Pflichtgefühl. Und wieder andere, weil „eh alle“ immer online sind. Doch das hat Folgen – für die eigene Gesundheit und Lebensqualität.
Nach der Arbeit ist Schluss mit Arbeiten
Ob E-Mails am Abend, Anrufe am Wochenende oder kurze Chat-Nachrichten im Urlaub: In Österreich verschwimmen die Grenzen zwischen Job und Freizeit immer mehr.
39 Prozent der Beschäftigten werden mehrmals im Monat in ihrer Freizeit kontaktiert, 15 Prozent sogar mehrmals pro Woche.
Dabei ist klar: Niemand ist gesetzlich verpflichtet, außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein.
Das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz sichern Arbeitnehmer:innen Erholungsphasen zu. Diese Zeit gehört den Beschäftigten – nicht dem Unternehmen. Nur wer ausdrücklich Rufbereitschaft vereinbart, muss erreichbar sein. Alles andere ist unbezahlte Zusatzarbeit – die eigentlich bezahlt werden müsste.
Barbara Kasper
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