Längere Pickerl-Intervalle (§57a)
ÖAMTC kritisiert: Millionenkosten für Ersatzplaketten wären vermeidbar.
Ab 19. Mai 2027 wechseln Pkw, Motorräder und leichte Anhänger vom 3-2-1- auf das 4-2-2-2-1-Begutachtungsintervall.

Das Wichtigste in Kürze:
- Ab 19. Mai 2027 wechseln Pkw, Motorräder und leichte Anhänger vom 3-2-1- auf das 4-2-2-2-1-Begutachtungsintervall.
- Rund zwei Millionen Fahrzeughalter:innen müssen eine Ersatzplakette holen – das verursacht laut ÖAMTC etwa 23 Millionen Euro Verwaltungskosten.
- In alpinen Regionen zeigen Fahrzeuge deutlich häufiger schwere Mängel; längere Intervalle könnten dort Reparaturkosten erhöhen.
- Die Überziehungsfrist entfällt; stattdessen darf das Pickerl bereits vier Monate vor Fälligkeit gemacht werden.
Geplante Änderungen
Mit einem Beschluss des Nationalrats zur 42. KFG-Novelle werden die §57a Begutachtungsintervalle für bestimmte Fahrzeugklassen auf eine sogenannte 4-2-2-2-1 Regelung geändert.
Ab 19. Mai 2027 werden die Begutachtungsintervalle der Fahrzeugklassen M1 (Pkw), L (Mopeds, Motorräder, Quads, Leichtfahrzeuge…), O1 und O2 (leichte Anhänger) sowie landwirtschaftliche Maschinen und Anhänger vom bestehenden 3-2-1 Intervall auf ein neues 4-2-2-2-1 Intervall umgestellt werden. Davon nicht betroffen sind solche Fahrzeuge, für welche bisher auch schon andere Prüfintervalle gelten, wie beispielsweise Fahrzeuge der Klasse N (Lkw), Taxis oder historische Kraftfahrzeuge.
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Neue Pickerl-Regelung soll kommen
Ende Mai läuft die Begutachtungsfrist für die Intervalländerung der §57a-Überprüfung – vulgo „Pickerl“ – für Kraftfahrzeuge aus. Künftig wird erstmals nach 4 Jahren, dann alle 2 Jahre und erst bei älteren Fahrzeugen wieder jährlich geprüft. Auch für bestehende Fahrzeuge soll die Regelung gelten, womit sich das Gültigkeitsdatum ändern kann – das Pickerl muss getauscht werden. Künftig kann man das Pickerl auch nicht mehr bis zu 4 Monate überziehen, das Kfz dafür im Vorhinein prüfen lassen.
ÖAMTC für digitale Pickerl-Variante.
Der ÖAMTC übt Kritik an der geplanten Pickerl-Neuerung: Fahrzeughalter müssen künftig extra eine Begutachtungsstelle aufsuchen, um sich eine neue Plakette zu holen und einen neuen Fälligkeitstermin in der zentralen Prüfdatenbank eintragen zu lassen. Das werde zu großem Aufwand bei den Prüfstellen führen, und auch bei den Kfz-Haltern. Das grundsätzlich begrüßenswerte Vorhaben sei „nicht zu Ende gedacht“, heißt es vom ÖAMTC. Wirklich entlasten würde nur die gleichzeitige Einführung des ebenfalls angekündigten „digitalen Pickerls“. Andernfalls würden hohe Verwaltungskosten drohen.
29.5.2026