Neue Pickerl-Regelung soll kommen

Ende Mai läuft die Begutachtungsfrist für die Intervalländerung der §57a-Überprüfung – vulgo „Pickerl“ – für Kraftfahrzeuge aus.

Künftig wird erstmals nach 4 Jahren, dann alle 2 Jahre und erst bei älteren Fahrzeugen wieder jährlich geprüft.

Auch für bestehende Fahrzeuge soll die Regelung gelten, womit sich das Gültigkeitsdatum ändern kann – das Pickerl muss getauscht werden.

Künftig kann man das Pickerl auch nicht mehr bis zu 4 Monate überziehen, das Kfz dafür im Vorhinein prüfen lassen.

ÖAMTC für digitale Pickerl-Variante.

Der ÖAMTC übt Kritik an der geplanten Pickerl-Neuerung: Fahrzeughalter müssen künftig extra eine Begutachtungsstelle aufsuchen, um sich eine neue Plakette zu holen und einen neuen Fälligkeitstermin in der zentralen Prüfdatenbank eintragen zu lassen.

Das werde zu großem Aufwand bei den Prüfstellen führen, und auch bei den Kfz-Haltern.

Das grundsätzlich begrüßenswerte Vorhaben sei „nicht zu Ende gedacht“, heißt es vom ÖAMTC.

Wirklich entlasten würde nur die gleichzeitige Einführung des ebenfalls angekündigten „digitalen Pickerls“.

Andernfalls würden hohe Verwaltungskosten drohen.

29.5.2026

Seite 101.1 – ORF 1 – teletext.ORF.at

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