Leistbares Wohnen in Europa. EU setzt auf Zusammenarbeit und gemeinsame Lösungen
Europa befindet sich in einer Wohnungskrise, denn es mangelt an leistbarem und nachhaltigem Wohnraum. In den letzten zehn Jahren sind die Mieten in der EU im Durchschnitt um mehr als 20 Prozent, die Preise für Wohnimmobilien um mehr als 60 Prozent gestiegen.

Angesichts dieser prekären Lage wurde die EU tätig: Kurz vor Weihnachten legte die Kommission ihren Plan für erschwinglichen Wohnraum vor, Mitte März wurde schließlich auch der Abschlussbericht des EP-Sonderausschusses zur Wohnraumkrise im Plenum angenommen.
Während Mietrecht und geförderter Wohnbau nationale Angelegenheiten der Mitgliedsstaaten sind, werden Wohnungsmärkte zunehmend internationalisiert und wohnbezogene Problemlagen verschärfen sich. Dadurch rückte Wohnraumpolitik in den Fokus der EU. Ende 2024 wurde im EU-Parlament ein Sonderausschuss zum Thema Wohnraumkrise (HOUS) eingerichtet. Er sollte den Wohnraumbedarf in der EU ermitteln, bestehende wohnungspolitische Maßnahmen analysieren und die Ergebnisse zur Umsetzung eines europäischen Plans für erschwinglichen Wohnraum beitragen. Noch bevor der HOUS-Ausschuss seinen Bericht vorlegte, präsentierte die EU-Kommission bereits am 16. Dezember 2025 ihren Plan für erschwinglichen Wohnraum. Am 10. März 2026 folgte im EU-Parlament die Annahme des Initiativberichts zur Bekämpfung der Wohnraumkrise.
Der Plan für erschwinglichen Wohnraum der EU-Kommission
Bereits in der Einleitung des Plans für erschwinglichen Wohnraum stellt die Kommission fest, dass Wohnen ein Grundrecht ist, und verweist auf das deutlich wahrnehmbare Gefühl der Ungerechtigkeit, das in Europa aufgrund der Unerschwinglichkeit und Knappheit von Wohnraum vorherrscht. Sie fordert entschlossenes europäisches Handeln für leistbares, nachhaltiges und hochwertiges Wohnen, wobei die Wohnpolitik weiterhin Sache der Mitgliedstaaten bleibt.
Der Plan umfasst vier Säulen, von denen die erste den Ausbau des Wohnangebots betrifft. Dafür sollen innovative und ressourcenschonende Bauweisen gefördert sowie Genehmigungen und Renovierungen durch den Abbau bürokratischer Hürden beschleunigt werden. Die zweite Säule behandelt die Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen. Eine paneuropäische Investitionsplattform für bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum soll es öffentlichen und privaten Akteur:innen vereinfachen, Mittel aus EU-Fonds in den Wohnbau zu lenken. Im zeitgleich zum Kommissions-Plan erlassenen DAWI-Beschluss werden außerdem Beihilfen für erschwinglichen Wohnraum vom Beihilfenrecht ausgenommen. Die dritte Säule sieht unter anderem Unterstützung bei den Auswirkungen von Kurzzeitvermietungen und spekulativen Praktiken vor. Der Schutz besonders von der Wohnungskrise betroffener Menschen bildet die vierte Säule. Sie inkludiert die Förderung von Wohnformen für junge Menschen und sozialem Wohnraum sowie Hilfen für Menschen in prekären Lebenslagen.
Weiterlesen AKEUROPA | Leistbares Wohnen in Europa. EU setzt auf Zusammenarbeit und gemeinsame Lösungen