So funktioniert die antraglose Arbeitnehmer:innenveranlagung
Für die Arbeitnehmer:innenveranlagung (ANV) ist in manchen Fällen kein Antrag mehr notwendig. Für die automatische ANV müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

- Sie haben bis zum 30. Juni des Folgejahres noch keinen Antrag für die ANV beim Finanzamt eingereicht.
- Auf Grund der Aktenlage ist anzunehmen, dass Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (d.h. Arbeitsverhältnisse oder Pensionen) bezogen haben.
- Die Veranlagung ergibt eine Gutschrift von zumindest 5 Euro.
- Das Finanzamt kann aufgrund der Aktenlage auch annehmen, dass sich die Gutschrift durch die Geltendmachung weiterer Abschreibungen nicht erhöht.
Was wird automatisch bei der ANV berücksichtigt?
Kirchenbeiträge, Spenden und Beiträge für den Nachkauf für Versicherungszeiten bzw. für die freiwillige Weiterversicherung sowie seit 2022 Öko-Sonderausgaben werden vom Finanzamt bereits bei der automatischen ANV berücksichtigt. Auch das Telearbeits-Pauschale wird auf Basis der von dem:der Arbeitgeber:in gemeldeten Telearbeits-Tage automatisch berücksichtigt.
Was müssen Sie selbst geltend machen?
- Werbungskosten (z. B. Fortbildungskosten oder Betriebsratsumlage)
- Steuerberatungskosten oder Kirchenbeiträge und Spenden im Ausland, sofern diese absetzbar sind
- Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten)
- den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- den Unterhaltsabsetzbetrag
- den Familienbonus Plus oder Kindermehrbetrag
Werden die Voraussetzungen erstmalig erfüllt, erhalten Sie in der zweiten Jahreshälfte vom Finanzamt ein Informationsschreiben mit der zu erwartenden Gutschrift. Sie können damit auch kontrollieren, ob das Finanzamt die richtigen Kontodaten von Ihnen für die Überweisung der Gutschrift hat.
Wenn Sie möchten, können Sie auch auf die automatische ANV verzichten. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn Sie noch Abschreibungen geltend machen wollen. Sollten Sie beim ersten Mal nicht auf die antragslose Veranlagung verzichten, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit einen Verzicht beim Finanzamt erklären.
Auch späterer Antrag noch möglich
Auch wenn Sie automatisch veranlagt werden, können Sie wie gewohnt innerhalb von 5 Jahren selbst einen Antrag abgeben. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel für das Jahr 2025 bis Ende 2030 selbst mit einem Antrag weitere Abschreibungen geltend machen können – und zwar auch dann, wenn Sie für 2025 bereits eine Gutschrift durch die automatische Veranlagung bekommen haben.
Gut zu wissen…
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine antragslose ANV erfüllen, aber in der Vergangenheit Abschreibungen geltend gemacht haben, z. B. den Alleinerzieherabsetzbetrag, dann wartet das Finanzamt mit der automatischen Veranlagung. Spätestens nach 2 Jahren erfolgt aber jedenfalls die automatische ANV.
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