Nationalrat beschloss Mietpreisbremse
Der Nationalrat hat die Mietpreisbremse der Regierung mit den Stimmen der Koalition und der Grünen beschlossen. Es sei ein „guter Tag für die Mieterinnen und Mieter“, sagte der für Wohnen zuständige Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) heute im Plenum. Er erwartet ein Ende von inflationsbedingten „Mietpreisexplosionen“.

Liegt die Inflation in einem Jahr über drei Prozent, darf der darüberliegende Wert nur zur Hälfte für die Valorisierung der Mieten herangezogen werden, auch im privaten Bereich. In Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen wird die Erhöhung 2026 auf ein Prozent und 2027 auf zwei Prozent begrenzt.
Zudem wird die Mindestbefristung von Wohnungen von drei auf fünf Jahre erhöht. Richtwerte, Kategoriemieten und sonstige Beträge im Mietrechtsgesetz sollen jeweils am 1. April valorisiert werden. Rückforderungen von Mietzahlungen aufgrund unwirksamer Klauseln werden eingeschränkt.
ÖVP-Wohnbausprecher Norbert Sieber stellte weitere Schritte in Aussicht: „Nach der Reform ist vor der Reform“, meinte er, über Verbesserungsvorschläge wolle man zeitnah diskutieren. NEOS-Wohnsprecher Janos Juvan betonte, dass jedenfalls eine ökologische Sanierungsoffensive für Altbestand folgen soll. Damit soll eine Angebotsverknappung verhindert werden.
FPÖ stimmte dagegen
Einzig die FPÖ stimmte gegen das Gesetz. Bautensprecher Michael Oberlechner ortete „kein Mieterschutzpaket, sondern ein Marketingprojekt“. Mieten würden damit weiter steigen, meinte er. Die ersten drei Prozent der Inflation würden an die Mieter weitergegeben, der übersteigende Teil immer noch zur Hälfte.
Die Grünen stimmten zwar zu, allerdings nicht ohne Kritik. Die Ausweitung der Mietpreisbremse sei positiv, die Maßnahme habe aber einen überschaubaren Bremseffekt, sagte Wohnbausprecherin Nina Tomaselli. Vor allem bemängelte sie eine Streichung von Ansprüchen aus den Wertsicherungsklauseln, das sei ein „Kniefall vor der Immobilienwirtschaft“.
Neuregelung für Wertsicherungsklauseln
Ohne Zustimmung der Opposition wurde später auch eine Neuregelung für Wertsicherungsklauseln beschlossen. Laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat eine der Regelungen nach dem Konsumentenschutzgesetz über unzulässige Vertragsbestandteile keine Relevanz mehr für Mietverträge oder sonstige Dauerschuldverhältnisse.
Diese Rechtsprechung wurde gesetzlich festgeschrieben. Die Novelle soll verhindern, dass der gänzliche Wegfall einer unzulässigen Wertsicherungsklausel im Mietvertrag dazu führt, dass der Mietzins rückwirkend auf den Betrag bei Vertragsabschluss absinken und nicht mehr valorisiert werden könnte.
11. Dezember 2025, 14.23 Uhr