Internationales Pandemieabkommen und Internationale Gesundheitsvorschriften (IHR (2005))
Internationales Pandemieabkommen
Am 16. April 2025 haben sich die WHO-Mitgliedstaaten auf den Text für das Internationale Pandemieabkommen geeinigt. Dieser wurde der 78. Weltgesundheitsversammlung (WHA) im Mai 2025 vorgelegt und wurde von den WHO-Mitgliedstaaten mittels Resolution angenommen.

Das Internationale Pandemieabkommen trägt dazu bei, dass die internationale Gemeinschaft besser auf mögliche Pandemien vorbereitet ist und globale Gesundheitskrisen gemeinsam wirksamer bewältigen kann. Das Internationale Pandemieabkommen soll außerdem dazu dienen, mögliche künftige Pandemien durch Prävention im Sinne eines „One Health“-Ansatzes zu verhindern und eine gerechtere globale Verteilung von pandemierelevanten Produkten (wie z.B. Impfungen) zu gewährleisten. Nach über drei Jahren intensiver Verhandlungen des von der Weltgesundheitsversammlung (WHA) eingesetzten Intergouvernementalen Verhandlungsgremiums (Intergovernmental Negotiating Body, INB) wurde damit ein entscheidender Schritt zur Stärkung der globalen Zusammenarbeit im Bereich Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion erzielt. Dabei wird die Souveränität der Mitgliedstaaten ausdrücklich gewahrt – die WHO erhält durch das Internationale Pandemieabkommen keinerlei Befugnis, in die nationale Souveränität einzugreifen bzw. Maßnahmen (wie Lockdowns oder Reisebeschränkungen) anzuordnen.
Der Akt der Textannahme durch die WHA begründet noch keine rechtlichen Verpflichtungen aus dem Internationalen Pandemieabkommen für die WHO-Mitgliedstaaten. Bis das Internationale Pandemieabkommen zur Unterzeichnung und Ratifikation aufgelegt werden kann, wird es noch dauern: Das INB hat sich darauf geeinigt, das im Internationalen Pandemieabkommen enthaltene „Pathogen and Access Benefit Sharing System (PABS)“-System als Annex des Internationalen Pandemieabkommens in weiteren Verhandlungen auszuarbeiten. Da das „PABS”-Instrument als Annex ein integraler Bestandteil des Internationalen Pandemieabkommens sein wird, kann dieses erst zur Unterzeichnung aufgelegt werden, wenn auch der PABS-Annex fertig verhandelt und von der WHA angenommen ist. Die 79. Weltgesundheitsversammlung beschloss im Mai 2026, die Verhandlungen für den PABS-Annex zu verlängern. In der entsprechenden WHA-Resolution wird als angestrebter Zeitpunkt für die Annahme des PABS-Annexes die 80. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2027 genannt.
Internationale Gesundheitsvorschriften (IHR (2005))
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften sind völkerrechtliche Vorschriften und sollen grenzüberschreitende Ausbreitungen von Krankheiten bekämpfen und verhindern. Während der COVID-19 Pandemie haben sich jedoch Lücken der IHR gezeigt. Parallel zur Erarbeitung eines Internationalen Pandemieabkommens verhandelten die WHO-Staaten deshalb in einem eigenen Verhandlungsgremium mit dem Namen „Working Group on Amendments to the International Health Regulations“ (WGIHR) über gezielte Änderungen der IHR.
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften sind für 196 Vertragsstaaten, darunter alle 194 WHO-Mitgliedstaaten, rechtlich bindend. Die Änderungen wurden am 1. Juni 2024 von der WHA77 angenommen und sind eine Reaktion auf die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie.
Letzte Aktualisierung: 27. August 2026
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