Kurzparkzone Wien: Parkgebühr 2026

Kurzparkzonen in Wien sind gebührenpflichtig und einheitlich geregelt. Für Autolenker gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Gebühr zu entrichten, etwa mittels Parkpickerl, Parkschein oder Handyparken. Alle Infos, Kosten, Neuerungen – und wo man in Wien noch gratis parken kann. Kurzparkzone flächendeckend in ganz Wien. Handyparken in Wien: So funktioniert’s

Inhalt

Mit März 2022 wurde die Kurzparkzone flächendeckend auf ganz Wien ausgeweitet. Seither sind in allen Bezirken der Stadt flächendeckende Kurzparkzonen eingerichtet und das Parken ist im gesamten Stadtgebiet (mit wenigen Ausnahmen, siehe Tabelle) zu festgelegten Zeiten kostenpflichtig.

Außerdem gilt:

  • Für Geschäftsstraßen in ganz Wien gelten besondere Kurzparkregelungen.
  • Für Anwohner mit Hauptwohnsitz besteht die Möglichkeit, länger zu parken und die Gebühr per „Parkpickerl“ zu entrichten.
  • Ebenso gibt es eigene AnwohnerInnen-Parkplätze, auf denen nur mit Parkpickerl des jewiligen Bezirkes geparkt werden darf – selbst parken mit gültigem Schein ist auf diesen Plätzen verboten (mehr dazu unten).
  • In den Geschäftsstraßen im Gebiet der flächendeckenden Kurzparkzonen darf entweder mit gültigem Parkschein oder mit Parkpickerl des betreffenden Bezirkes und eingelegter Parkscheibe 1,5 Stunden geparkt werden.

Die Stadt Wien stellt Park & Ride Anlagen mit vielen Parkhäusern zur Verfügung, damit das Parken in Wien leichter wird.

Achtung: In Wien gibt es keine Parkschein-Automaten! Parkscheine in Papierform müssen vorher gekauft werden, zB. in Trafiken, Tankstellen, Stadtkasse u.d.g. (Mehr Verkaufsstellen finden Sie im Artikel weiter unten.) Oder man entrichtet die Gebühr digital via Handyparken.

Wo ist in Wien Kurzparkzonen-Pflicht?

Während bislang in einigen Bezirken vor allem außerhalb des Zentrums das Parken noch gratis war, wurde mit März 2022 die Kurzparkzone flächendeckend auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet – mit wenigen Ausnahmen (siehe Tabelle).

Dies betrifft auch das ehemals separat geregelte Gebiet um die Wiener Stadthalle (siehe unten)!

Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:

  • Die Kurzparkzone gilt im gesamten Stadtgebiet Montag bis Freitag (werktags) von 9.00 bis 22.00 Uhr
  • Maximale Parkdauer in ganz Wien: 2 Stunden
    Ausnahme: ausgewiesene Geschäftsstraßen, hier beträgt die maximale Parkdauer 1,5 Stunden (auch mit Parkpickerl) und kann auch samstags gelten; die betreffenden Gebiete sind eigens beschildert. Mehr Infos zu den Geschäftsstraßen unten!

Erstellt von: Redaktion | aktualisiert am 23. Jänner 2025

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