Gebührenbefreiungen bei geringem Einkommen
Sie haben ein geringes Einkommen und müssen jeden Euro dreimal umdrehen? Dann prüfen Sie bitte, ob Sie sich von einigen Gebühren befreien lassen können oder Anspruch auf einen Sozialtarif haben. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt.

Allgemeine Voraussetzungen (ORF-Beitrag, Telefon, Strom, Gas)
- Sie müssen volljährig sein, d.h. 18 Jahre
- Die Adresse, für die Sie die Befreiung beantragen, muss Ihr Hauptwohnsitz sein.
- Sie dürfen nicht vorgeschoben sein, damit eine andere Person die Befreiung erhält.
- Sie müssen anspruchsberechtigt sein, weil Sie z. B. arbeitslos oder gehörlos sind; eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld haben; Lehrling (volljährig) sind; eine Leistung aus sonstigen öffentlichen Mitteln haben (z. B. Grundversorgung, Rezeptgebührenbefreiung, Zivildienstleistende); Mindestsicherung, Pension, Pflegegeld, Studien- oder Schülerbeihilfe beziehen.
- lhr Haushaltsnettoeinkommen darf maximal € 1.426,87 (für eine Person) bzw. € 2.251,03 (für zwei Personen) zuzüglich € 220,16 für jede weitere Person, betragen. (Richtsätze für 2024)
Tipp
Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die angegebenen Beitragsgrenzen, können Sie bestimmte abzugsfähige Ausgaben geltend machen (außergewöhnliche Belastungen, 24-Stunden-Betreuung, Mietaufwand). Weitere Details finden Sie hier unter „Abzugsfähige Ausgaben“ zum ORF-Beitrag.
Inhalt
- Allgemeine Voraussetzungen (ORF-Beitrag, Telefon, Strom, Gas)
- Befreiung von der ORF-Gebühr
- Zuschuss zum Fernsprechentgelt
- Befreiung von Erneuerbaren-Förderbeitrag und -pauschale sowie vom Grüngas-Förderbeitrag
- Kostendeckelung Erneuerbaren-Förderbeitrag und -pauschale für einkommensschwache Haushalte
- Befreiung von Rezeptgebühr, Spitalskosten etc.
Befreiung von der ORF-Gebühr
Erfüllen Sie die oben aufgezählten allgemeinen Voraussetzungen, können Sie von der ORF-Gebühr befreit werden. Sie finden den Antrag dafür hier!
Zuschuss zum Fernsprechentgelt
Sie erfüllen die oben aufgezählten allgemeinen Voraussetzungen. Und Sie verwenden das Telefon nicht für geschäftlich Zwecke, dann können Sie den Zuschuss zum Fernsprechentgelt beantragen. Details dazu finden Sie hier!
Den richtigen Antrag, um den Zuschuss zu beantragen, finden Sie hier!
Der Zuschuss kann nur bei folgenden Telefonanbietern eingelöst werden:
Festnetz:
- 41 Telekom
- AICALL
- COSYS DATA
- fonira Telekom
- Kabel W-Amstetten
Handy:
- A1 Telekom: fürA1 Handytarife, Bfree Social, bob Sozialzuschuss
- Drei: für den Tarif Sozial
- HELP mobile: für HELP GIS befreit
- HoT: für HoT fix sozial
- T-Mobile (Magenta) für den Tarif Klax sozial
- Spusu, Mass Response: für spusu GIS befreit
Achtung!
Die Antragstellung ist nur im eigenen Namen möglich, nicht für Dritte!
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