„Du kannst was!“: Alter­nativer Weg zum Lehr­abschluss für Erwach­sene

Berufliche Qualifikation ist das A und O bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt, um somit ein finanziell abgesichertes Leben zu führen. Viele berufstätige Erwachsene haben jede Menge Berufserfahrung, praktische Fähigkeiten, Kenntnisse und Wissen, aber keinen formalen Abschluss.

Das sozialpartnerschaftliche Modell „Du kannst was!“ (DKW) bietet seit Jahren die Möglichkeit, diese Kompetenzen für einen Abschluss angerechnet zu bekommen, und schafft damit neue Perspektiven.

Maßgeschneidert für die Teilnehmenden mit Berufserfahrung können diese durch eine Validierung und Anerkennung ihrer Kompetenzen auf vergleichsweise raschem und zielgerichtetem Weg zum Lehrabschluss kommen. Kompetenzen werden dabei in den Vordergrund gerückt, eigene Stärken wahrgenommen und Selbstwirksamkeit erfahren. Voraussetzungen für eine Teilnahme sind ein Mindestalter von 22 Jahren, mehrjährige Berufserfahrung im angestrebten Lehrabschluss sowie Deutschkenntnisse von mindestens B1. Die – ständig wachsende – Berufsliste des Projekts umfasst eine Vielzahl an Berufen: von Bäckerei, Einzelhandel, Hochbau über Berufskraftfahrer:in, Elektrotechnik, Betriebslogistik bis zu Koch/Köchin, Metallbearbeitung oder Reinigungstechnik. Bislang konnten auf diesem Weg über 1.400 Personen den Lehrabschluss nachholen.

Von der Erstberatung zum Lehrabschluss

  • Erstberatung / Screening (in handwerklich-technischen Berufen)
  • Von Berufsexpert:innen begleitete Selbsteinschätzung in Portfolio-Workshops / Kenntnisse checken
  • Erster Teil der Lehrabschlussprüfung / Qualicheck 1 (gem. BAG § 23 [11])
  • Modularisiertes Weiterbildungsangebot (optional) – auch alle anderen Wege des Wissenserwerbs möglich (Stichwort: informelles Lernen)
  • Lehrabschlussprüfung / Weiterbildungserfolg feststellen (Qualicheck 2)

Nach der Erstinformation im Zuge eines Beratungsgesprächs (AKOÖ BildungsberatungWKOÖ Karriere-CenterVHS Bildungsberatung für Zielgruppe Arbeitssuchende) werden in einem nächsten Schritt durch Selbsteinschätzung und gemeinsam mit Fachtrainer:innen die vorhandenen beruflichen Kompetenzen erhoben und der Weiterbildungsbedarf gemeinsam festgelegt. Dieser sogenannte „Qualicheck 1“ stellt die erste Teilprüfung der Lehrabschlussprüfung dar. Das Berufsausbildungsgesetz (BAG) ermöglicht nach § 23 (11) die Aufsplittung der praktischen Prüfung auf zwei Teile. Der erste Teil dient demnach „der Feststellung der erworbenen Qualifikationen durch die Lehrlingsstelle“. Fehlende Kenntnisse und Fertigkeiten werden in einem weiteren Schritt nun mit Begleitung von Trainer:innen aus Bildungseinrichtungen erworben – als Teil des Prozesses (nicht wie oft üblich in Eigenverantwortung). Am Ende erfolgt die reguläre „ganz normale“ gleichwertige Lehrabschlussprüfung bei der Lehrlingsstelle, der sogenannte „Qualicheck 2“, und damit auch der zweite Teil der Lehrabschlussprüfung. Laut BAG müssen an dieser Stelle nun „die noch fehlenden Qualifikationen“ nachgewiesen werden. Teilnehmende werden im gesamten Ablauf von der Projektkoordination begleitet und unterstützt. Die Teilnahme ist bei Personen mit aufrechtem Beschäftigungsverhältnis bis auf die ergänzenden Weiterbildungen und die Prüfungsgebühren kostenfrei, bei arbeitssuchenden Menschen trägt das AMS die Kosten zur Gänze.

Philipp Assinger, Birgit Mock

25. August 2025

A&W-Blog | „Du kannst was!“: Alternativer Weg zum Lehrabschluss für Erwachsene