Die Geschichte der Pensionen in Österreich

Kämpfe und Erfolge der Gewerkschaften

sowie aktuelle Herausforderungen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bis zum Jahr 1909 gab es nur für wenige Berufsgruppen eine Altersversicherung. Ab 1909 galt das für wenige geltende Pensionsrecht für Angestellte.
  • 1927 verabschiedete der Nationalrat das Arbeiterversicherungsgesetz, das allerdings nie in Kraft trat.
  • Erst auf Druck der Gewerkschaften entstand im Jahr 1955 das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, nach dem alle Arbeitenden Pensionsanspruch erhielten
  • Seither gab es unzählige Reformen, die u.a. die Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten auf die Pension brachten.

Was ist eine Pension?

Der Sinn der Pension ist leicht erklärt: Die Pension soll ein sicheres Leben nach der Erwerbsarbeit ermöglichen und Armut im Alter verhindern. Komplizierter hingegen ist das Regelwerk der Pensionen. Dabei war es am Anfang ganz einfach. Allerdings zum Nachteil für die Arbeitenden. Pensionsberechtigt war fast niemand. Nur in Bergwerken und Salinen erhielten um 1700 Witwen- und Waisenrenten. Ab 1749/1750 wurde ein Pensionsfonds für Offiziere und für Beamte wie Lehrer, Polizisten und Verwaltungsangestellte und deren Hinterbliebene eingeführt.

Kranke kann man heilen, Invalide bleiben arbeitsunfähig

Die erste Arbeiterkasse, die „Allgemeine Arbeiter-Kranken- und Invalidenkasse“ gewährte ab 1868 eine Unterstützung bei Berufsunfähigkeit, nach Unfällen und wegen hohen Alters. Es war eine Solidaritätsversicherung, die Arbeitenden zahlten ein. Aber nur wenige Unternehmen waren bereit ihren Beitrag zu leisten, sie sahen es als Fehlinvestition: „Kranke kann man heilen, Invalide bleiben arbeitsunfähig.“

Der Staat verunmöglichte 1880 den Ausbau der Arbeiterkasse und schloss sie 1884. Die Regierung unternahm aber keine Anstrengungen, ein öffentliches Rentenversicherungssystem zu schaffen – abgesehen von dem Bruderladengesetz für Bergarbeiter im Jahr 1889.

Und das war’s. Arbeiter:innen und sonstige Angestellte mussten bis ins hohe Alter arbeiten oder waren im Alter auf familiäre Unterstützung, Almosen oder Armenhäuser angewiesen.

Die ersten Schritte zu mehr Gerechtigkeit

Erst mit dem Erstarken der Arbeiter:innenbewegung im späten 19. Jahrhundert entstand die Forderung nach sozialer Absicherung für alle, auch nach dem Erwerbsleben. Die Arbeitenden sollten nicht mehr auf die Gabe Mildtätiger angewiesen sein, sondern ein Recht darauf haben. Die Gewerkschafter:innen sagten: „Der Staat hat die Pflicht für die alten Staatsbürger zu sorgen.“

Den ersten Erfolg mit Wermutstropfen feierten die „Privatbeamten“ (Angestellte) im Dezember 1906: 18 Jahre lang hatten der Obmann des „Ersten Allgemeinen Beamtenvereins“, Anton Blechschmidt, und andere für die Altersversorgung der Angestellten gekämpft. Am 1. Jänner 1909 trat diese schließlich in Kraft – allerdings mit einigen Schönheitsfehlern.

Die „Pensionsversicherung, der in privaten und einigen öffentlichen Diensten stehenden Angestellten“ galt nur für jene, die „ausschließlich oder vorwiegend geistige Dienstleistungen“ verrichteten, einen Monatslohn erhielten und im Jahr mehr als 600 Kronen (rund 3.000 Euro) verdienten. Für einen Großteil der Frauen traf das nicht zu.

Die Entstehung des Gender Pension Gap

Das Gesetz legte aber auch erstmals das unterschiedliche Pensionsantrittsalter von Frauen und Männern fest. Die Gründe dafür waren, dass Frauen aufgrund der Mehrfachbelastung früher invalid wurden und dass damals bei Frauen – im Gegensatz zu Männern – keine Hinterbliebenenleistungen anfielen.

Erst mit dem Angestelltenversicherungsgesetz vom 29. Dezember 1926 wurde auf Druck der Gewerkschaften der Kreis der Versicherungspflichtigen erweitert. Da Frauen jedoch bis zu 75 Prozent weniger verdienten als ihre männlichen Kollegen, erhielten sie auch eine geringere Pension. Somit entstand schon damals der Gender Pension Gap und die Altersarmut.

Aber zumindest gab es einen Pensionsanspruch für Angestellte. Für Arbeiter:innen hieß es noch abwarten.

Das Arbeiterversicherungsgesetz, das nie in Kraft trat

Bereits im Jahr 1908 brachten Sozialdemokraten eine Regierungsvorlage für die Alters- und Invaliditätsversicherung für Arbeiter ein. Die Verhandlungen dauerten bis 1914. Führende Gewerkschafter im Arbeitsbeirat des Handelsministeriums handelten eine Kompromissfassung aus, die kurz vor der parlamentarischen Beschlussfassung stand. Aber der Erste Weltkrieg, die Auflösung des Reichsrats und das folgende autoritäre Kriegsregime verhinderten dies.

Nach der Gründung der Ersten Republik im Jahr 1918 begannen erneut Verhandlungen, die schließlich am 1. April 1927 zum Erlass des Arbeiterversicherungsgesetzes führten. Dieses war allerdings an einen „Wohlstandsindex“ gebunden. Es sollte erst in Kraft treten, wenn es weniger als 100.000 Empfänger: innen Notstandsaushilfe gäbe und sich die Wirtschaftslage „signifikant“ verbessert hätte. Die Bankenkrise und die Weltwirtschaftskrise verhinderten jedoch die Erreichung dieser Ziele und so wurde das Gesetz nie Wirklichkeit. Somit war Österreich eines der wenigen Länder ohne Altersversorgung für Arbeiter:innen.

Marliese Mendel

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